Allein oder gemeinsam gründen?
Halten Sie fest, wer gründet, welche Beiträge die Beteiligten einbringen und wer Entscheidungen trifft. Besprechen Sie Aufgaben, Vergütung, Konfliktlösung und einen möglichen Ausstieg frühzeitig. Eine klare Vereinbarung hilft auch dann, wenn sich alle Beteiligten bereits gut kennen.
Risiken und Kapitalbedarf verstehen
Prüfen Sie, welche Risiken entstehen und welche Sicherheiten Finanzierungsgeber verlangen. Eine haftungsbeschränkte Gesellschaft löst nicht automatisch jedes persönliche Risiko. Die Einordnung hängt unter anderem von Ihrem Geschäftsmodell, den Verträgen und der Geschäftsführung ab.
Laufenden Aufwand mitdenken
Vergleichen Sie nicht nur Gründungskosten. Buchführung, Jahresabschluss und administrative Pflichten wirken dauerhaft. Berücksichtigen Sie außerdem, ob später Partner, Mitarbeitende oder Investoren hinzukommen sollen. Besprechen Sie die konkrete Umsetzung mit einer Steuerberatung und gegebenenfalls einer Rechtsberatung.
Kleinunternehmerregelung ist keine Rechtsform
Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Seit 2025 gelten grundsätzlich 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr; im Gründungsjahr ist die Grenze von 25.000 Euro maßgeblich. Schon der Umsatz, der die laufende Grenze überschreitet, kann die Regelbesteuerung auslösen. Ein Verzicht und der mögliche Vorsteuerabzug sind mit der Steuerberatung zu prüfen.
FÜR IHRE GRÜNDUNG IN BOCHUM
Ihr Vorhaben im regionalen Kontext.
Bochum lässt sich als lokaler Standort und als Teil des Ruhrgebiets betrachten. Für Ihre Planung macht es einen Unterschied, ob Kundinnen und Kunden aus einem Stadtteil, der gesamten Stadt oder den Nachbarstädten kommen. Digitale Dienstleistungen, wissensbasierte Angebote und lokale Betriebe brauchen deshalb unterschiedliche Vertriebswege.
Skizzieren Sie Ihr tatsächliches Einzugsgebiet zwischen Bochum, Herne und den Nachbarstädten. Kalkulieren Sie Fahrzeiten, Lieferwege und Vertriebskosten passend dazu.
Weiterführende Informationen: Finanzverwaltung Hessen: Kleinunternehmerregelung ab 2025 ↗. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.
Redaktioneller Stand: 30. Oktober 2026. Die Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Förderberatung.